Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Vimano Behindertentransport | Version 1.0 | Stand 2025
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») gelten für sämtliche Transportdienstleistungen, Begleitdienste, Logistikleistungen und weiteren Serviceangebote, welche Vimano Behindertentransport (nachfolgend «Vimano» oder «Auftragnehmer») gegenüber ihren Auftraggeberinnen und Auftraggebern (nachfolgend «Kundinnen und Kunden» oder «Auftraggeber») erbringt.
1.2 Vimano Behindertentransport ist ein auf den Transport von Menschen mit eingeschränkter Mobilität spezialisiertes Unternehmen mit Sitz an der Optingenstrasse 4, 3013 Bern, Schweiz.
1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Auftraggeberin oder des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Vimano Behindertentransport hat ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.
1.4 Die vorliegenden AGB gelten auch dann, wenn Vimano Behindertentransport in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Auftraggebers die Leistung vorbehaltlos ausführt.
§ 2 Leistungsangebot
2.1 Das Leistungsangebot von Vimano Behindertentransport umfasst insbesondere:
- Personentransporte für Personen mit eingeschränkter Mobilität
- Rollstuhlbeförderung mit behindertengerechten Fahrzeugen
- Liegendtransporte für Patientinnen und Patienten
- Patiententransporte zu Arzt-, Therapie- und Spitalterminen
- Schultransporte für Kinder und Jugendliche mit Unterstützungsbedarf
- Begleit- und Assistenzdienste während der Fahrt und am Zielort
- Logistik- und Kurierdienste für medizinische Einrichtungen
- Fahrzeugvermietung (rollstuhlgängige und behindertengerechte Fahrzeuge)
- Individuelle Dienstleistungen nach Absprache
2.2 Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung sowie dem aktuellen Tarifblatt, welches auf www.vimano.ch abrufbar ist.
§ 3 Vertragsabschluss und Buchung
3.1 Ein Vertrag zwischen Vimano Behindertentransport und der Auftraggeberin oder dem Auftraggeber kommt durch schriftliche (E-Mail, Formular) oder telefonische Auftragserteilung sowie die anschliessende Bestätigung durch Vimano Behindertentransport zustande.
3.2 Vimano Behindertentransport behält sich das Recht vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn eine sichere und ordnungsgemässe Durchführung der Fahrt nicht gewährleistet werden kann.
3.3 Buchungen sollten grundsätzlich mindestens 24 Stunden vor der gewünschten Fahrt erfolgen. Für kurzfristige Buchungen (weniger als 24 Stunden) kann ein Zuschlag erhoben werden.
3.4 Alle Buchungsangaben (Datum, Uhrzeit, Abholadresse, Zieladresse, Mobilitätseinschränkungen, Hilfsmittel, Begleitpersonen) sind vollständig und korrekt anzugeben. Vimano Behindertentransport haftet nicht für Folgen aus unvollständigen oder unrichtigen Angaben.
§ 4 Preise, Tarife und Zahlungsbedingungen
4.1 Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung auf www.vimano.ch publizierten Tarife. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer, sofern anwendbar.
4.2 Vimano Behindertentransport ist berechtigt, Zuschläge zu erheben für:
- Nacht- und Wochenendfahrten (gemäss Tarifblatt)
- Kurzfristige Buchungen (weniger als 24 Stunden im Voraus)
- Wartezeiten, die die vereinbarte oder übliche Karenzzeit überschreiten
- Besondere Transportanforderungen (z.B. medizinische Spezialausrüstung)
- Stornierungen gemäss § 5
4.3 Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto zahlbar, sofern keine andere Zahlungsvereinbarung getroffen wurde. Bei Zahlungsverzug ist Vimano Behindertentransport berechtigt, einen Verzugszins von 5 % p.a. sowie Mahngebühren zu erheben.
4.4 Für Stammkundinnen und -kunden sowie institutionelle Auftraggeber können individuelle Zahlungsvereinbarungen getroffen werden.
4.5 Die Auftraggeberin oder der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Verrechnung eigener Forderungen mit Forderungen von Vimano Behindertentransport, soweit die Gegenforderung nicht von Vimano Behindertentransport anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist.
§ 5 Stornierung und Absagen
5.1 Stornierungen haben schriftlich (E-Mail) oder telefonisch zu erfolgen und werden durch Vimano Behindertentransport bestätigt.
5.2 Es gelten folgende Stornierungsfristen und -gebühren:
- Mehr als 48 Stunden vor Fahrtantritt: kostenlos
- Zwischen 24 und 48 Stunden vor Fahrtantritt: 30 % des vereinbarten Fahrpreises
- Zwischen 6 und 24 Stunden vor Fahrtantritt: 50 % des vereinbarten Fahrpreises
- Weniger als 6 Stunden vor Fahrtantritt: 100 % des vereinbarten Fahrpreises
- Nichterscheinen ohne vorherige Absage: 100 % des vereinbarten Fahrpreises zuzüglich Administrationsgebühr
5.3 Bei Stornierungen aus medizinischen Gründen (Spitaleintritt, akuter Gesundheitszustand) können die Stornierungsgebühren auf Nachweis (ärztliches Zeugnis) reduziert oder erlassen werden. Dies liegt im Ermessen von Vimano Behindertentransport.
5.4 Vimano Behindertentransport ist berechtigt, eine Fahrt abzusagen, wenn Umstände vorliegen, die eine sichere Durchführung verhindern (Fahrzeugpanne, höhere Gewalt, Witterungsverhältnisse usw.). In diesem Fall erfolgt eine volle Rückerstattung bereits bezahlter Beträge; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
§ 6 Wartezeiten
6.1 Vimano Behindertentransport stellt sicher, dass Fahrerinnen und Fahrer zum vereinbarten Zeitpunkt am Abholort erscheinen. Eine Wartezeit von bis zu 10 Minuten nach dem vereinbarten Abholzeitpunkt ist in den Tarifpreisen inbegriffen.
6.2 Wartezeiten, die diese Karenzzeit von 10 Minuten überschreiten, werden gemäss dem aktuellen Tarifblatt pro angefangene Viertelstunde zusätzlich in Rechnung gestellt.
6.3 Bei Wartezeiten, die durch Verzögerungen in medizinischen Einrichtungen (z.B. Spitäler, Arztpraxen) entstehen, gilt dieselbe Regelung. Die Auftraggeberin oder der Auftraggeber wird vorgängig über anfallende Zusatzkosten informiert, sofern dies zeitlich möglich ist.
6.4 Vimano Behindertentransport ist berechtigt, eine Fahrt als nicht durchgeführt zu behandeln, wenn die Auftraggeberin oder der Auftraggeber 30 Minuten nach dem vereinbarten Abholzeitpunkt nicht erreichbar oder nicht fahrbereit ist, ohne die Absage gemäss § 5 mitgeteilt zu haben.
§ 7 Mitwirkungspflichten der Auftraggeber
7.1 Die Auftraggeberin oder der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Durchführung der Fahrt notwendigen Informationen vollständig und wahrheitsgemäss zu übermitteln. Dazu gehören insbesondere:
- Art und Umfang der Mobilitätseinschränkung
- Verwendete Hilfsmittel (Rollstuhl, Rollator, Krücken, etc.)
- Benötigte medizinische Geräte (Sauerstoff, Infusionen, etc.)
- Gewicht und Mass des Rollstuhls oder sonstiger Beförderungsmittel
- Bekannte gesundheitliche Risiken oder besondere Bedürfnisse
- Erforderliche Begleitpersonen oder persönliche Assistenz
7.2 Die Auftraggeberin oder der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die zu transportierende Person zum vereinbarten Zeitpunkt fahrbereit und am Abholort anwesend ist.
7.3 Bei der Nutzung von Rollstühlen oder anderen Hilfsmitteln hat die Auftraggeberin oder der Auftraggeber dafür zu sorgen, dass diese den technischen Anforderungen für einen sicheren Transport entsprechen (Zustand, Sicherheitsgurte, Befestigungspunkte).
7.4 Die Mitnahme von Begleitpersonen ist vorab zu vereinbaren und unterliegt den verfügbaren Kapazitäten im Fahrzeug sowie der geltenden Tarifordnung.
7.5 Vimano Behindertentransport ist berechtigt, einen Transport abzulehnen oder abzubrechen, wenn die Mitwirkungspflichten nicht erfüllt werden oder die Sicherheit der zu transportierenden Person, des Fahrers oder Dritter gefährdet ist.
§ 8 Haftung und Haftungsausschluss
8.1 Vimano Behindertentransport haftet für Schäden, die durch nachgewiesenes Verschulden ihres Personals während der Durchführung des Transports entstehen, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
8.2 Die Haftung von Vimano Behindertentransport ist auf direkte Schäden begrenzt. Jede Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder immaterielle Schäden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
8.3 Vimano Behindertentransport haftet nicht für:
- Schäden durch unvollständige oder unrichtige Angaben der Auftraggeberin oder des Auftraggebers
- Schäden infolge höherer Gewalt (Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Anordnungen, Strassenunterbrechungen usw.)
- Schäden, die durch technische Defekte an Hilfsmitteln der Kundin oder des Kunden entstehen
- Mittelbare Folgen von Verspätungen infolge von Verkehr, Unfall oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen
- Persönliche Gegenstände oder Wertgegenstände, die in den Fahrzeugen vergessen werden
8.4 Medizinische Notfälle: Vimano Behindertentransport erbringt keine medizinischen Leistungen. Im Falle eines medizinischen Notfalls während der Fahrt ist das Fahrpersonal verpflichtet, sofort den Rettungsdienst (Tel. 144) zu alarmieren und Erste-Hilfe-Massnahmen nach eigenem Kenntnisstand zu leisten. Vimano Behindertentransport übernimmt keine Haftung für Folgen, die aus dem Verlauf eines medizinischen Notfalls entstehen, soweit das Fahrpersonal die gebotene Sorgfalt angewendet und unverzüglich professionelle Hilfe herbeigerufen hat. Die Auftraggeberin oder der Auftraggeber ist verpflichtet, bekannte medizinische Risiken im Voraus zu kommunizieren.
8.5 Die Haftung von Vimano Behindertentransport ist in jedem Fall auf den Betrag der jeweiligen Auftrags- oder Fahrtsumme begrenzt, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
8.6 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei grobem Verschulden oder bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
§ 9 Versicherung
9.1 Vimano Behindertentransport unterhält eine der Betriebstätigkeit angepasste Haftpflichtversicherung sowie die gesetzlich vorgeschriebenen Fahrzeugversicherungen.
9.2 Für Schäden an Rollstühlen, Gehhilfen und anderen persönlichen Hilfsmitteln während des Transports besteht eine Deckung im Rahmen der geltenden Fahrzeugversicherung. Die Kundin oder der Kunde wird gebeten, bestehende eigene Versicherungsdeckungen zu prüfen.
§ 10 Datenschutz
10.1 Vimano Behindertentransport verarbeitet personenbezogene Daten, einschliesslich besonders schützenswerter Gesundheitsdaten, ausschliesslich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetzgebung, insbesondere des Bundesgesetzes über den Datenschutz (nDSG) in der jeweils gültigen Fassung.
10.2 Die Einzelheiten der Datenbearbeitung sind in der Datenschutzerklärung von Vimano Behindertentransport geregelt, welche auf www.vimano.ch abrufbar ist und integraler Bestandteil dieser AGB ist.
§ 11 Änderungen der AGB
11.1 Vimano Behindertentransport behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Vorankündigung zu ändern. Die jeweils aktuelle Fassung ist auf www.vimano.ch abrufbar.
11.2 Für bereits geschlossene Verträge gelten die AGB in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.
§ 12 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
§ 13 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
13.1 Diese AGB sowie alle daraus entstehenden Rechtsbeziehungen zwischen der Auftraggeberin oder dem Auftraggeber und Vimano Behindertentransport unterliegen ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Kollisionsnormen des IPRG.
13.2 Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB und den darauf basierenden Verträgen ist Bern, Schweiz, vorbehältlich zwingender gesetzlicher Gerichtsstände.
13.3 Vimano Behindertentransport ist berechtigt, Kundinnen und Kunden auch an ihrem allgemeinen Gerichtsstand zu betreiben.
Vimano Behindertentransport | Optingenstrasse 4, 3013 Bern | info@vimano.ch | 031 331 9 331